FAQs zur Förderung von Arbeitnehmer-Weiterbildungsmaßnahmen
Wer kann eine Förderung von Arbeitnehmer-Weiterbildungsmaßnahmen erhalten?
Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.
Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen.
Wie erhält man Förderungen durch die Agentur für Arbeit?
Einen Überblick zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei der Förderungssuche des InfoWeb Weiterbildung (IWWB).
Wie sieht die Förderung aus?
Es wird ein Bildungsscheck, auch Bildungsprämie genannt, angeboten. Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.
Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Noch mehr Informationen auf der Website der Arbeitsagentur